Preise Selbstzahler und Massagen
20 Minuten = 30€
30 Minuten = 45€
40 Minuten = 60€
60 Minuten = 90€
GKV und Privatversichert
Wichtige Information für gesetzlich Versicherte Patienten:Innen
Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung einnehmen.
Die Zuzahlung (Eigenbeteiligung) errechnet sich wie folgt: 10€ pro Verordnung + 10% des gesamten Behandlungspreises der Verordnung.
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Wichtige Information für Privatpatienten:Innen
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe was diese an Kosten übernimmt !
Für weitere Informationen und Honorarvereinbarung rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine Email.
Preise richten sich NICHT immer nach den erstattungsfähigen Höchstpreisen der Beihilfesätze.
Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister (Praxis). Zwischen dem Dienstleister und der Krankenversicherung des Patienten bzw. der
BEIHILFE besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung! Privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patienten müssen also damit rechnen, dass die Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet wird. Der Patient ist und bleibt in jedem Falle zur
Zahlung der vereinbarten Kosten für die Behandlung verpflichtet, unabhängig davon, ob bzw. in
welcher Höhe eine Erstattung durch die Krankenkasse oder Beihilfe erfolgt.