Was muss ich mitbringen ? 

Zu Ihrem ersten Termin ist es ganz wichtig, Ihre ärztliche Verordnung (Rezept) und ein großes Handtuch mitzubringen. 

Lockere Kleidung ist von Vorteil aber kein Muss. 
uns ist wichtig, dass Sie sich wohlfühlen. 

Muss ich etwas zahlen ? 

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung) gesetzlich Versichert.

Im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung einnehmen. 
Die Zuzahlung (Eigenbeteiligung) errechnet sich wie folgt: 10€ pro Verordnung + 10% des gesamten Behandlungspreises der Verordnung. 

Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten Behandlung zu bezahlen. 
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Was ist wenn ich eine Termin vergessen habe ?

Der Patient ist verpflichtet, vereinbarte Termine, die er nicht wahrnehmen kann, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Sagt der Patient einen Termin nicht rechtzeitig ab, ist er verpflichtet, für diesen Termin einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Honorars zu zahlen. Der Schadensersatz ist nicht fällig, wenn es dem Patienten objektiv oder subjektiv unmöglich war, den Termin rechtzeitig abzusagen oder der Therapeut anderweitig eingesetzt werden konnte. 

Wichtige Informationen für Privatpatienten 

 Bitte erkundigen Sie sich vorher bei ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe was diese an Kosten übernimmt !
Für weitere Informationen und Honorarvereinbarung rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine Email.
 
Preise richten sich NICHT immer nach den erstattungsfähigen Höchstpreisen der Beihilfesätze.Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister (Praxis). Zwischen dem Dienstleister und der Krankenversicherung des Patienten bzw. der
BEIHILFE besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung! Privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patienten müssen also damit rechnen, dass die Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet wird. Der Patient ist und bleibt in jedem Falle zur 
Zahlung der vereinbarten Kosten für die Behandlung verpflichtet, unabhängig davon, ob bzw. in 
welcher Höhe eine Erstattung durch die Krankenkasse oder Beihilfe erfolgt.