Ausgangsbeschränkung: Folgen für Physiotherapeuten
„Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“ Als Beispiel ist ausdrücklich die Inanspruchnahme von Physiotherapie, soweit diese „medizinisch dringend erforderlich“ ist, genannt. Es ist zu erwarten, dass weitere Bundesländer zeitnah mit Erlassen folgen.
Neue Verordnungen
Für neue Verordnungen über Physiotherapie ist in der momentanen Situation davon auszugehen, dass jeder Arzt sorgfältig abwägt, ob eine Behandlung medizinisch dringend notwendig ist.
Laufende Verordnungen
Für laufende Verordnungen gilt, dass der Therapeut selbst entscheiden muss, ob die Therapie medizinisch dringend erforderlich ist. Zur Unterstützung erarbeitet der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) gerade eine Liste, welche physiotherapeutischen Behandlungen aus IFK-Sicht unaufschiebbar sind. Diese Liste kann dann als Orientierungshilfe dienen, welche Patienten jetzt weiter behandelt werden sollten. Diese wird schnellstmöglich im internen Bereich der IFK-Internetseite veröffentlicht.